LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.09.2020
14 Sa 296/20
Normen:
BGB § 421;
Fundstellen:
NZA 2021, 429
NZA-RR 2021, 121
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 10.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2043/19

Zulässigkeit pauschaler Vergütungsregelung für Mehrarbeit bei erkennbar tatsächlich umfasster ArbeitszeitKein Grundsatz der automatischen Vergütung von ÜberstundenVergütungserwartung von Fahrtzeiten aufgrund objektiven MaßstabsKeine Vergütungserwartung des besserverdienenden Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für FahrtzeitenKein Ausschluss des Vergütungsanspruchs bei Verstoß gegen § 3 ArbZG

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 296/20

DRsp Nr. 2021/1350

Zulässigkeit pauschaler Vergütungsregelung für Mehrarbeit bei erkennbar tatsächlich umfasster Arbeitszeit Kein Grundsatz der automatischen Vergütung von Überstunden Vergütungserwartung von Fahrtzeiten aufgrund objektiven Maßstabs Keine Vergütungserwartung des besserverdienenden Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für Fahrtzeiten Kein Ausschluss des Vergütungsanspruchs bei Verstoß gegen § 3 ArbZG

1. Eine die pauschale Vergütung von Überstunden regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen in welchem zeitlichen Umfang von ihr erfasst werden sollen.