ArbG Duisburg, vom 10.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2043/19
Zulässigkeit pauschaler Vergütungsregelung für Mehrarbeit bei erkennbar tatsächlich umfasster ArbeitszeitKein Grundsatz der automatischen Vergütung von ÜberstundenVergütungserwartung von Fahrtzeiten aufgrund objektiven MaßstabsKeine Vergütungserwartung des besserverdienenden Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für FahrtzeitenKein Ausschluss des Vergütungsanspruchs bei Verstoß gegen § 3 ArbZG
LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 296/20
DRsp Nr. 2021/1350
Zulässigkeit pauschaler Vergütungsregelung für Mehrarbeit bei erkennbar tatsächlich umfasster ArbeitszeitKein Grundsatz der automatischen Vergütung von ÜberstundenVergütungserwartung von Fahrtzeiten aufgrund objektiven MaßstabsKeine Vergütungserwartung des besserverdienenden Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für FahrtzeitenKein Ausschluss des Vergütungsanspruchs bei Verstoß gegen § 3ArbZG
1. Eine die pauschale Vergütung von Überstunden regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen in welchem zeitlichen Umfang von ihr erfasst werden sollen.
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