Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 11. Dezember 2013 (VK VOL 3/2013) insoweit aufgehoben, als ihr, der Antragsgegnerin, nur hinsichtlich der Lose vier, zehn, 13, 14 und 15 nach Maßgabe der Gründe dieses Beschlusses die Erteilung eines Zuschlags untersagt wird.
Der weitergehende Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|