VG Stuttgart, vom 23.10.1978 - Vorinstanzaktenzeichen V 58/78
VGH Baden-Württemberg, vom 14.11.1979 - Vorinstanzaktenzeichen II 3978/78
Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung
BVerwG, vom 06.07.1984 - Aktenzeichen 4 C 24.80
DRsp Nr. 1992/5798
Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung
1. Ein Vertrag, den die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern in einem Gebiet zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse für die Erschließung und Bebauung des Gebiets abschließt (sog. freiwillige Umlegung), ist ein öffentlichrechtlicher Vertrag.2. Ein Vertrag über eine "freiwillige Umlegung" ist nicht deshalb nichtig, weil die Beteiligten neben einem Flächenabzug eine Geldleistung der Eigentümer zur Deckung von Umlegungskosten vereinbart haben.