VG Stuttgart, vom 23.11.1976 - Vorinstanzaktenzeichen VIII 259/75
Zulässigkeit von Büroräumen [hier: Architektenbüro] im reinen Wohngebiet
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.1980 - Aktenzeichen VIII 1499/79
DRsp Nr. 2009/19118
Zulässigkeit von Büroräumen [hier: Architektenbüro] im reinen Wohngebiet
1. Zur Vereinbarkeit eines Architekturbüros in einem überwiegend freiberuflich genutzten Gebäude mit der Planausweisung eines reinen Wohngebiets.2. Ist ein Vorhaben nach § 15BauNVO wegen seines Umfangs und seiner Zweckbestimmung in einem reinen Wohngebiet unzulässig, so beinhaltet dies in der Regel zugleich die Feststellung, daß das Vorhaben nicht aus städtebaulichen Gründen i.S. des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BBauG gerechtfertigt ist.