OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.10.1966 - Vorinstanzaktenzeichen X A 1549/65
Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im reinen Wohngebiet
BVerwG, Beschluß vom 24.11.1967 - Aktenzeichen IV B 230.66
DRsp Nr. 2009/19299
Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im reinen Wohngebiet
Die Möglichkeit, in reinen Wohngebieten ausnahmsweise "kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes" zuzulassen (§ 3 Abs. 3BauNVO), erstreckt sich nicht auf die Zulassung von Schankwirtschaften und Speisewirtschaften.