VG Freiburg - Urteil vom 10. November 1989 5 K 269/88,
Zulässigkeit von Spielhallen im Gewerbegebiet
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.1989 - Aktenzeichen 5 S 249/89
DRsp Nr. 2009/19196
Zulässigkeit von Spielhallen im Gewerbegebiet
1. Zwei Spielhallen, die von verschiedenen Personen in einem einzigen Gebäude auf einem Grundstück eingerichtet werden, sind hinsichtlich ihrer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit als Einheit anzusehen.2. Eine Spielhalle mit mehr als 150 m² Fläche ist eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte und daher in einem Gewerbegebiet nicht zulässig.