OVG Niedersachsen - Beschluß vom 28.02.2001
1 L 998/00
Normen:
NBauO § 46 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1298 (Ls)

Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen in der Tiefe des Grundstücks; Zustimmung der Anwohner

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 1 L 998/00

DRsp Nr. 2001/14115

Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen in der Tiefe des Grundstücks; Zustimmung der Anwohner

»Die Zustimmung der Anwohner vermag die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen, die in der Tiefe des Grundstücks angeordnet werden sollen, nicht zu begründen.«

Normenkette:

NBauO § 46 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1298 (Ls)