OVG Niedersachsen - Beschluß vom 28.02.2001 1 L 998/00
Normen:
NBauO § 46 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1298 (Ls)
Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen in der Tiefe des Grundstücks; Zustimmung der Anwohner
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 1 L 998/00
DRsp Nr. 2001/14115
Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen in der Tiefe des Grundstücks; Zustimmung der Anwohner
»Die Zustimmung der Anwohner vermag die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen, die in der Tiefe des Grundstücks angeordnet werden sollen, nicht zu begründen.«