VG Minden, vom 16.05.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1417/76
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 18.01.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 1520/77
Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten Innenbereich
BVerwG, vom 16.03.1984 - Aktenzeichen 4 C 50.80
DRsp Nr. 1992/5827
Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten Innenbereich
1. Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter können im unbeplanten Innenbereich zulässig sein, wenn die Eigenart der näheren Umgebung durch Wohnbebauung, Ladengeschäfte, einen Handwerksbetrieb und einen erheblich emittierenden Industriebetrieb geprägt ist.2. Zu den Anforderungen an Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie für Aufsichtspersonen und Bereitschaftspersonen.