OLG Koblenz - Urteil vom 15.08.2014
1 Verg 7/14
Normen:
GWB § 104 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2014, 2150
MDR 2014, 1337
Vorinstanzen:
VK Rheinland-Pfalz, vom 30.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen VK 1 - 16/14

Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes hinsichtlich einer noch nicht eingeleiteten Vergabe eines öffentlichen Auftrags

OLG Koblenz, Urteil vom 15.08.2014 - Aktenzeichen 1 Verg 7/14

DRsp Nr. 2014/15594

Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes hinsichtlich einer noch nicht eingeleiteten Vergabe eines öffentlichen Auftrags

1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren. 2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt. 3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).

Tenor

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 30. Juli 2014 wird abgelehnt.

Normenkette:

GWB § 104 Abs. 2;

Gründe

1.

Die Beschwerdegegnerin ist die Betreibergesellschaft des im Hunsrück gelegenen Flughafens Frankfurt-Hahn; ihre Gesellschafter sind die Bundesländer Rheinland-Pfalz (82,5 %) und Hessen (17,5 %).