Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 80.000,- Euro festgesetzt.
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