Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 25 000 € festgesetzt.
Die auf alle Zulassungsgründe nach §
1. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § Abs. Nr. zuzulassen.
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