OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.11.2005 I-21 U 1783/03
Normen:
VOB/B § 1 Nr. 3 § 2 Nr. 5 § 5 Nr. 4 § 14 Nr. 4 § 16 Nr. 3 Abs. 2, Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 453/02
Zum Anspruch auf Bezahlung der ordentlich erbrachten Leistungen, wenn der Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - Aktenzeichen I-21 U 1783/03
DRsp Nr. 2005/20105
Zum Anspruch auf Bezahlung der ordentlich erbrachten Leistungen, wenn der Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde
Wurde der Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen. Wurde vom Auftragnehmer eine solche Abrechnung nicht vorgenommen, dann ist der Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B berechtigt, eine eigene prüfbare Rechnung zu erstellen. Weist der Auftraggeber gleichzeitig darauf hin, dass er im Hinblick auf die geleisteten Zahlungen weitere Zahlungen endgültig ablehnt und der Auftragnehmer gegenüber dieser Erklärung einen Vorbehalt nicht erklärt hat, ist er mit weiteren Forderungen gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 und 3VOB/B ausgeschlossen.
Normenkette:
VOB/B § 1 Nr. 3 § 2 Nr. 5 § 5 Nr. 4 § 14 Nr. 4 § 16 Nr. 3 Abs. 2, Abs. 3 ;
Entscheidungsgründe:
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