OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.10.2004
4 U 710/03
Normen:
HOAI § 8 ; HOAI § 15 ; HOAI § 15 Abs. 2 ; BGB §§ 642 f. ; BGB § 649 Satz 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2005, 201
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 16/02

Zum Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar trotz Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.10.2004 - Aktenzeichen 4 U 710/03

DRsp Nr. 2004/17355

Zum Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar trotz Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung

»Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar trotz Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung.«

Normenkette:

HOAI § 8 ; HOAI § 15 ; HOAI § 15 Abs. 2 ; BGB §§ 642 f. ; BGB § 649 Satz 2 ;

Tatbestand:

I. Im vorliegenden Rechtsstreit nehmen die Kläger die Beklagte auf Zahlung von Architektenhonorar in Anspruch.

Die Kläger schlossen unter dem 26.2.1998/12.3.1998 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Architektenvertrag (GA I Bl. 247 ff.) über den Neubau eines Tagungs- und Konferenzgebäudes auf dem ehemaligen Anwesen R. in. Gegenstand des Architektenvertrages war die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 gem. § 15 HOAI.

Die Beklagte hatte bereits zuvor einer Architektengemeinschaft die Planung eines Hotelneubaus in Auftrag gegeben, der in der unmittelbaren Nachbarschaft des von den Klägern zu planenden Gebäudes entstehen sollte. Am 2.8.1996 hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich dieses Hotelneubaus eine Baugenehmigung erteilt.