I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer des Landgerichts Landau (Pfalz) vom 31. März 2005 teilweise geändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin insgesamt 66.857,09 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Januar 2004 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 24 v.H. zu tragen, im Übrigen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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