I.
Der Kläger begehrt Vergütung aus gekündigtem Nachunternehmer-Pauschalpreisvertrag vom 03.05.1999, der die Heizungsinstallation in drei Mehrfamilienhäusern in ... zum Gegenstand hatte. Die Beklagte setzt der Vergütungsforderung einen Vorschussanspruch wegen Mängeln entgegen, den sie hinsichtlich eines überschießenden Betrages widerklagend geltend macht. Die Parteien vereinbarten die Geltung der VOB/B.
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