VG Lüneburg, vom 08.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 203/03
Zum Verhältnis zwischen Regionalplanung und Flächennutzungsplanung im Hinblick auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Aufstellungsunterlagen; Ausschlusswirkung; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Flächennutzungsplanung, gemeinsame; Regionalplanung; Windenergieanlage, raumbedeutsame
OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 12 LC 18/07
DRsp Nr. 2008/7321
Zum Verhältnis zwischen Regionalplanung und Flächennutzungsplanung im Hinblick auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Aufstellungsunterlagen; Ausschlusswirkung; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Flächennutzungsplanung, gemeinsame; Regionalplanung; Windenergieanlage, raumbedeutsame
»1. Die Normstruktur des § 35BauGB gebietet nicht, dass sich eine Bauvoranfrage stets auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35BauGB insgesamt richten muss.2. Es beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob eine einzelne Windenergieanlage Raumbedeutung entfaltet; die Annahme, im Regelfall beginne die Raumbedeutsamkeit erst ab einer Gesamthöhe von 100 Metern erweist sich als zu starr und schematisch.3. Fehlt einer Kommune auf Grund von nach § 1 Abs. 4BauGB bindenden raumordnerischen Zielen die Kompetenz für die positive Ausweisung von Flächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen, kann sie auch die Ausschlusswirkung für solche Anlagen aus eigenem Recht nicht herbeiführen.4. Zu Voraussetzungen für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Windenergienutzung.«