Der Kläger vertreibt als Handelsvertreter u.a. Sanitärzellen. Der Beklagte ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich früher eine Gastwirtschaft befand. Der Beklagte wollte sie ausbauen. Auf seinen Wunsch machte ihm der Kläger 1989 ein Angebot über Sanitärzellen, nachdem er zuvor ein Aufmaß erstellt hatte. Die Gastwirtschaft brannte ab, ein Vertrag wurde daher damals nicht abgeschlossen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|