Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück
BGH, Urteil vom 08.07.1988 - Aktenzeichen V ZR 45/87
DRsp Nr. 1992/2374
Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück
»Muß ein Grundstückseigentümer dulden, daß die gewerbliche Nutzung seines Grundstücks (hier: Hotel) durch die auf dem Nachbargrundstück stattfindenden Bauarbeiten beeinträchtigt wird, so kann er für den ihm dadurch entstehenden Ertragsverlust nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als dieser über das zumutbare Maß hinausgeht. Es ist Aufgabe des Tatrichters, diese Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung aller Umstände des Falles zu bestimmen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).«