OLG Düsseldorf - Urteil vom 01.09.2005
I-5 U 6/05
Normen:
BauO NW § 17 ; ZPO § 494a Abs. 2 ; EGBGB Art. 229 § 5 ; BGB § 635 ; HOAI § 15 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 862
NJW-RR 2006, 571
NZBau 2006, 521
OLGReport-Düsseldorf 2006, 333
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 25.11.2004

Zur Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2005 - Aktenzeichen I-5 U 6/05

DRsp Nr. 2006/7203

Zur Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

Die Frage, ob der Klägerin unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten Ersatzansprüche wegen der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gegen die Beklagte zustehen, wird durch die Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nicht präjudiziert.

Normenkette:

BauO NW § 17 ; ZPO § 494a Abs. 2 ; EGBGB Art. 229 § 5 ; BGB § 635 ; HOAI § 15 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadenersatz für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Objektes A... in W.... Die Architektenleistungen für dieses Objekt erbrachte die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgänger für den Rechtsvorgänger der Klägerin aufgrund eines Architektenvertrages aus dem Jahre 1991. Ansprüche aus diesem Vertrag sind an die Klägerin abgetreten.