I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadenersatz für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Objektes A... in W.... Die Architektenleistungen für dieses Objekt erbrachte die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgänger für den Rechtsvorgänger der Klägerin aufgrund eines Architektenvertrages aus dem Jahre 1991. Ansprüche aus diesem Vertrag sind an die Klägerin abgetreten.
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