OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.08.2007
7 U 228/01
Normen:
BGB § 174 ; BGB § 768 ; BGB § 1250 Abs. 2 ; VOB/B § 17 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-17 O 149/07 BGH - VII ZR 226/07,

Zur Haftung aus einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.2007 - Aktenzeichen 7 U 228/01

DRsp Nr. 2008/21404

Zur Haftung aus einer Gewährleistungsbürgschaft

»1. Zur Haftung aus einer Gewährleistungsbürgschaft. 2. Ein Untergang der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft in entsprechender Anwendung von § 1250 Abs. 2 BGB nach erfolgter Abtretung der gesicherten Gewährleistungsforderungen liegt nicht vor, wenn die Bürgschaft kein Verbot der Übertragung auf einen neuen Gläubiger der Hauptforderung enthält. 3. Für die Erhaltung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft reicht es aus, wenn in unverjährter Zeit aufgetretene Mängel angezeigt worden sind.«

Normenkette:

BGB § 174 ; BGB § 768 ; BGB § 1250 Abs. 2 ; VOB/B § 17 ;

Entscheidungsgründe: