Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von ca. 230.000 Euro wegen Schlechterfüllung eines Architektenvertrages für ihr Bauvorhaben "Sanierung und Modernisierung des Gutshauses Neddesitz" in Anspruch. Die Beklagte hält sich vorallem deshalb für nicht ersatzpflichtig, weil bis Ende September 1996 nicht sie, sondern der Streithelfer der Klägerin Vertragspartner der Klägerin gewesen sei.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|