LG Essen, vom 09.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 284/96
Zur pflichtwidrig unterlassenen Kostenermittlungen eines Architekten
OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 21 U 27/04
DRsp Nr. 2005/9726
Zur pflichtwidrig unterlassenen Kostenermittlungen eines Architekten
»1. Unterlässt ein Architekt vertraglich geschuldete Kostenermittlungen, führt dies in der Regel zu einer Minderung seiner Honorarforderung nach § 634BGB a.F., ohne dass der Auftraggeber dem Architekten im Zeitraum der jeweils zu erbringenden Teilleistung oder nachträglich eine Frist mit Ablehnungsandrohung setzen muss.2. Ein Architekt handelt pflichtwidrig, wenn er seinem Auftraggeber zur Verwendung gegenüber Handwerkern ein Vertragsformular zur Verfügung stellt, dessen Inhalt gegen wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts - hier Vertragsstrafe - verstößt.«