KG - Urteil vom 23.04.2004
7 U 273/03
Normen:
BGB § 401 ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 ; AGBG § 1 ; AGBG § 1 Abs. 2 ; AGBG § 9 ; VOB/B § 17 ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 116
KGReport 2004, 456
NZBau 2004, 678
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 4/03

Zur Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Verstoßes gegen das AGBG

KG, Urteil vom 23.04.2004 - Aktenzeichen 7 U 273/03

DRsp Nr. 2004/12722

Zur Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Verstoßes gegen das AGBG

»Die öffentliche Hand ist nicht berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Bauvertrag die Sicherheitsleistung auf eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu beschränken, wenn sie sich durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen am Wohnungsbau beteiligt.«

Normenkette:

BGB § 401 ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 ; AGBG § 1 ; AGBG § 1 Abs. 2 ; AGBG § 9 ; VOB/B § 17 ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Wegen der Einzelheiten des Vertrags der Parteien in der ersten Instanz, der dort gestellten Anträge, des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe wird auf das angefochtene Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin Bezug genommen, das der Klägerin am 25. Juli 2003 zugestellt worden ist. Die Klägerin hat dagegen am 22. August 2003 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 25. Oktober 2003 am 23. Oktober 2003 begründet.