OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.11.2006
8 B 11378/06
Normen:
BauGB § 15 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BauR 2007, 520
BauR 2007, 761
BRS 70 Nr. 115
NVwZ 2007, 850
Vorinstanzen:
VG Neustadt a.d.W., vom 13.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 1438/06

Zurückstellung von Baugesuchen zur Sicherung von Änderungen der Konzentrationsplanung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 8 B 11378/06

DRsp Nr. 2009/18687

Zurückstellung von Baugesuchen zur Sicherung von Änderungen der Konzentrationsplanung

Zur Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen mittels Flächennutzungsplan (hier: Anwendbarkeit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie zur Sicherung auch von Änderungen der Konzentrationsplanung).

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 15 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheids nach § 15 Abs. 3 BauGB, der sich auf ein immissionsschutzrechtliches Verfahren zur Genehmigung dreier Windenergieanlagen bezieht.