OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.11.2006 (8 B 11378/06)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]