Die 2. Änderung des Bebauungsplans "In der Steinheckerflur" der Ortsgemeinde O.-G. wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich als Behörde im Wege der gerichtlichen Normenkontrolle gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans "In der Steinheckerflur" der Antragsgegnerin.
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