FG Baden-Württemberg, vom 17.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1615/16
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers bei Entscheidung desselben Senats des Finanzgerichts über eine NichtigkeitsklageAnforderungen an die Einhaltung der 5-Monats-Frist gem. § 104 Abs. 2 FGO
BFH, Beschluss vom 22.05.2019 - Aktenzeichen IV B 11/18
DRsp Nr. 2019/11662
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers bei Entscheidung desselben Senats des Finanzgerichts über eine NichtigkeitsklageAnforderungen an die Einhaltung der 5-Monats-Frist gem. § 104 Abs. 2FGO
1. NV: Es liegt kein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 2 Alternative 1 FGO vor, wenn bei der Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ein Richter mitwirkt, der bereits an dem der Nichtigkeitsklage vorangegangenen Urteil mitgewirkt hat. Die FGO und die ZPO enthalten keine dem § 23 Abs. 2StPO entsprechende Vorschrift.2. NV: Ein Überschreiten der aus § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO ("alsbald") abgeleiteten Fünf-Monats-Frist begründet zwar einen absoluten Revisionsgrund nach § 119 Nr. 6 FGO, aber keinen Nichtigkeitsgrund i.S. des § 134FGO i.V.m. § 579 Abs. 1ZPO.3. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass für den Fall der Zustellung statt der Verkündung des Urteils gemäß § 104 Abs. 2FGO das vollständig abgefasste Urteil der Geschäftsstelle binnen fünf Monaten nach Übermittlung der unterschriebenen Urteilsformel übergeben werden muss. Maßgeblich für die Einhaltung der Fünf-Monats-Frist ist der Zeitpunkt der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle, nicht die Zustellung an die Beteiligten.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.