Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2020 - M 28 M 20.1496 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels gegen die Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2019, über die der Senat nach §
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