VGH Bayern - Beschluss vom 15.06.2020
6 C 20.1323
Normen:
GKG § 66 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 04.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 28 M 20.1496

Zurückweisung eeines Rechtsmittels gegen die Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts

VGH Bayern, Beschluss vom 15.06.2020 - Aktenzeichen 6 C 20.1323

DRsp Nr. 2020/10203

Zurückweisung eeines Rechtsmittels gegen die Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2020 - M 28 M 20.1496 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 66 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Die Beschwerde des Klägers gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels gegen die Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2019, über die der Senat nach § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG durch eines seiner Mitglieder entscheidet, bleibt ohne Erfolg.