Bereits unter Teil 7/3.3.2 wurde darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass man den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung beantragt, glaubhaft zu machen hat, warum ein dringender Fall vorliegt, der es notwendig macht, die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. Insofern sind diesbezüglich (siehe hierzu Ziff. 4 des Schriftsatzmusters) zusätzliche Angaben zu machen.
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