BAG - Urteil vom 24.04.2001
3 AZR 329/00
Normen:
TVG § 1 (Tarifverträge: Baugewerbe) ; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA - in der Fassung vom 6. März 1992) §§ 1 3 5 6 ; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA - in der Fassung vom 30. November 1995) § 1 ; BetrAVG § 1 ; GG Art. 3, 12, 14 ;
Fundstellen:
AuA 2001, 326
AuA 2002, 428
BAGE 97, 301
BAGReport 2002, 21
BB 2001, 1046
BB 2001, 2654
DB 2002, 2116
JR 2002, 396
MDR 2002, 99
NZA 2002, 912
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 08.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 350/98
II. Hessisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 7. Februar 2000 - 10 Sa 746/99 ,

Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses; Zusatzversorgung im Baugewerbe - Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis durch Aufnahme einer Tätigkeit in einem Bauunternehmen mit Sitz im Beitrittsgebiet - Bindung von Tarifverträgen an Grundrechte - Behandlung von Arbeitslosigkeit nach dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA

BAG, Urteil vom 24.04.2001 - Aktenzeichen 3 AZR 329/00

DRsp Nr. 2002/3450

Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses; Zusatzversorgung im Baugewerbe - Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis durch Aufnahme einer Tätigkeit in einem Bauunternehmen mit Sitz im Beitrittsgebiet - Bindung von Tarifverträgen an Grundrechte - Behandlung von Arbeitslosigkeit nach dem Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA

»1. Nach § 6 Abs. 3, § 3 Abs. 7 des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) erlischt das Versicherungsverhältnis zur Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe auch dann, wenn ein Bauarbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem Bauunternehmen mit Sitz im Beitrittsgebiet aufnimmt. 2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, von der Anwendung einer aus ihrer Sicht sozialpolitisch nicht mehr sinnvollen tarifvertraglichen Regelung abzusehen.«

Normenkette:

TVG § 1 (Tarifverträge: Baugewerbe) ; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA - in der Fassung vom 6. März 1992) §§ 1 3 5 6 ; Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA - in der Fassung vom 30. November 1995) § 1 ; BetrAVG § 1 ; GG Art. 3, 12, 14 ;

Tatbestand: