Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. November 2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 112.756,07 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|