Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Beklagte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Entscheidung kann vorliegend gem. §§
Nachdem die Beklagte die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 30.07.2019 zurückgenommen hat, war das Verfahren in entsprechender Anwendung des §
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