AG Siegen - Urteil vom 15.06.2011
14 C 1372/07
Normen:
BGB § 631;

Zustandekommen eines Acces-Provider-Vertrags in einem Double Opt In -Verfahren bei Bestreiten einer Anmeldung

AG Siegen, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 14 C 1372/07

DRsp Nr. 2013/9681

Zustandekommen eines Acces-Provider-Vertrags in einem Double Opt In -Verfahren bei Bestreiten einer Anmeldung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Der Streitwert wird auf 204,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 631;

Tatbestand

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

I.

Eine Entscheidung konnte im vereinfachten Verfahren gem. § 495 a ZPO ergehen, nachdem die Parteien auf diese Vorgehensweise hingewiesen wurden, einen Antrag auf mündliche Verhandlung nicht gestellt haben und der Streitwert EUR 600,00 nicht übersteigt.

II.

Die zulässige Klage ist unbegründet.

1.

Der Klägerin steht kein Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung der Anmeldegebühr in Höhe von 5,00 € zu.