OLG Celle - Urteil vom 26.03.2001
14 U 276/99
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 242
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 37/98

Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Beauftragung mit einer Baukostenschätzung; Umfang des Honoraranspruchs des Architekten

OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 14 U 276/99

DRsp Nr. 2005/13586

Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Beauftragung mit einer Baukostenschätzung; Umfang des Honoraranspruchs des Architekten

Beauftragt ein Bauunternehmer einen Architekten mit einer Baukostenschätzung, so kommt hierdurch ein Architektenvertrag über die Erbringung der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung zustande. Benötigt der Bauunternehmer diese Leistungen nur zur Feststellung einer verlässlichen Kostenschätzung, so umfasst der Honoraranspruch des Architekten auch nur diejenigen Leistungen, die hierfür erforderlich sind.

Normenkette:

BGB § 631 ;
Vorinstanz: LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 37/98
Fundstellen
OLGReport-Celle 2003, 242