Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Beauftragung mit einer Baukostenschätzung; Umfang des Honoraranspruchs des Architekten
OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 14 U 276/99
DRsp Nr. 2005/13586
Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Beauftragung mit einer Baukostenschätzung; Umfang des Honoraranspruchs des Architekten
Beauftragt ein Bauunternehmer einen Architekten mit einer Baukostenschätzung, so kommt hierdurch ein Architektenvertrag über die Erbringung der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung zustande. Benötigt der Bauunternehmer diese Leistungen nur zur Feststellung einer verlässlichen Kostenschätzung, so umfasst der Honoraranspruch des Architekten auch nur diejenigen Leistungen, die hierfür erforderlich sind.