LG Itzehoe, vom 01.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 319/10
OLG Schleswig, vom 05.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 145/10
Zustandekommen eines stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrags zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank bei ausdrücklichem Anbieten allein sogenannter Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin
BGH, Urteil vom 19.03.2013 - Aktenzeichen XI ZR 431/11
DRsp Nr. 2013/7121
Zustandekommen eines stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrags zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank bei ausdrücklichem Anbieten allein sogenannter Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin
a) Zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank, die ausdrücklich allein sogenannte Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin anbietet, kommt im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften grundsätzlich kein stillschweigend geschlossener Anlageberatungsvertrag zustande. Eine Zurechnung etwaiger Beratungsfehler eines vom Kapitalanleger mit seiner Beratung beauftragten selbständigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens über § 278BGB scheidet in der Regel aus, weil die Beratung nicht zum Pflichtenkreis einer solchen Direktbank gehört.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.