Zwangsgeldbewehrte Anordnung der Beseitigung eines Stehimbissverkaufswagens auf einem Grundstück; Vereinbarkeit des Verkaufsstands mit den Festsetzungen des Bebauungsplans; Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in einem Wohngebiet
VGH Bayern, Beschluss vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 15 CS 14.943
DRsp Nr. 2016/896
Zwangsgeldbewehrte Anordnung der Beseitigung eines Stehimbissverkaufswagens auf einem Grundstück; Vereinbarkeit des Verkaufsstands mit den Festsetzungen des Bebauungsplans; Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften in einem Wohngebiet
1. Die bestimmungsgemäße Nutzung eines Imbisswagens erfüllt den Begriff der textlichen Festsetzung in einem Bebauungsplan, dass in dem Wohngebiet ausnahmsweise Schank- und Speisewirtschaft im Erdgeschoss zulässig sind. Aus der Beschränkung der Zulassungsfähigkeit von Schank- und Speisewirtschaften auf das Erdgeschoss folgt nicht, dass Schank- und Speisewirtschaften nur in "ortsfest errichteten Gebäuden" ausgeführt werden dürften.
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