Dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, wird für den Fall, dass es der im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017 (
Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
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