Schriftsatzmuster: Vorbereitung einer Parteiänderung wegen nachträglichen Entfalls der Sachbefugnis

Landgericht

Kammer für Bausachen ...

Az.: ...

In dem Rechtsstreit

1. Rosa Mayer

2. Monika Mayer

3. ...

gegen

Firma Schnell Bauträger GmbH & Co. KG

wegen Zahlung eines Vorschusses gem. § 637 Abs. 3 BGB u.a.

wird angefragt,

ob die Beklagte für den Fall der Parteiänderung von den bisherigen Beklagten auf

die Wohnungseigentümergemeinschaft X-Straße 15, ...,

vertreten durch die Verwaltung V-GmbH, ...,

auf die Stellung eines Kostenantrags verzichtet sowie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft.

Begründung:

Infolge eines nach Klageerhebung aufgetretenen Sachverhalts können die bisherigen Kläger diesen Rechtsstreit aus einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage nicht fortführen und müssen entweder den Rechtsstreit für erledigt erklären mit Kostenfolge für die Beklagte

oder eine Parteiänderung herbeiführen.

Eine Parteiänderung ist eine Klageänderung i.S.v. § 263 ZPO, allerdings mit besonderen Regeln.

Nach der herrschenden Auffassung bedeutet eine Parteiänderung auf Klageseite, dass die bisherige Klage zurückgenommen werden muss und der neue Kläger den Rechtsstreit aufnimmt.

Da noch nicht mündlich verhandelt wurde, muss der Beklagte diesen Prozesserklärungen nicht zustimmen (BGH, NJW 2012, 3642).