Antrag auf sofortige Beweiserhebung i.V.m. Klage gem. § 485 Abs. 1 ZPO

Landgericht Kammer für Bausachen .

 

Klage mit Antrag auf parallele Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren gem. § 485 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO

 

In Sachen

.

(vollständige richtige Bezeichnung der Klagepartei mit gesetzlicher Vertretung, falls erforderlich)

- Klägerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht .

gegen

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(vollständige richtige Bezeichnung der beklagten Partei mit gesetzlicher Vertretung, falls erforderlich)

- Beklagte -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte .

wegen Zahlung eines Vorschusses für Mängelbeseitigungskosten gem. § 637 Abs. 3 BGB

Vorläufiger Gegenstandswert: . Euro

Die unterfertigte Kanzlei hat Einzugsermächtigung erteilt für die Gerichtskosten, welche für diese Klage auf der Grundlage des oben angegebenen Gegenstandswerts oder eines anderen, ggf. abweichend vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerts, einzuzahlen sind.

Es wird hiermit ausdrücklich Genehmigung erteilt, von dieser Einzugsermächtigung im Hinblick auf die hier anfallenden Gerichtskosten Gebrauch zu machen.

In vorbezeichneter Angelegenheit erheben wir für die Klägerin

Klage

zu dem Landgericht . - Kammer für Bausachen -, vor welcher wir folgende

Anträge

stellen:

I.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000 Euro zu bezahlen nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit ....