Zur Frage, ob mit AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr von den Regelungen der § § 650b-650d BGB abgewichen werden kann, namentlich durch Vereinbarung konkurrierender Regelungen der
LG Hechingen, Urt. v. 02.11.2021 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,
ob durch AGB namentlich auch im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B) von den Regelungen der §§ 650b-650d BGB abgewichen werden kann,
und ob eine solche Abweichung durch Vereinbarung der
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. | Die konkurrierenden Regelungen in § |
2. | § |
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Zugrunde lag ein
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