Erläuterungen zum Schriftsatzmuster: "Antrag auf Fristsetzung gem. § 942 Abs. 2 ZPO"

Ist von dem Antragsteller nicht beim zuständigen Hauptsachegericht die einstweilige Verfügung beantragt worden, sondern gem. § 942 ZPO beim Amtsgericht der belegenen Sache, so hat der Antragsgegner die Möglichkeit, um in das sogenannte Rechtfertigungsverfahren zu kommen, bei dem die einstweilige Verfügung erlassenden Amtsgericht zu beantragen, dem Antragsteller eine Frist zu setzen, innerhalb derer er die Ladung des Antragsgegners zur mündlichen Verhandlung beantragen muss.

Kommt der Antragsteller dieser Verpflichtung innerhalb der vom Amtsgericht gesetzten Frist nicht nach, hat der Antragsgegner gem. § 942 Abs. 3 ZPO das Recht, beim Amtsgericht zu beantragen, die erlassene Verfügung aufzuheben.

Für einen solchen Fall ist das folgende Schriftsatzmuster zu wählen.