Erläuterungen zum Schriftsatzmuster

1.

Zur Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist nur der Auftraggeber.

2.

Zur Antragsbegründung

Die Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus § 171 Abs. 2 Satz 1, 2 GWB, § 169 Abs. 2 Satz 7 GWB:

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Schriftlichkeit und gleichzeitige Begründung (anders als § 160 GWB für die Antragstellung mit nachgereichter Begründung) und

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Glaubhaftmachung zum Tatsachenstoff sowie Grund für die Eilbedürftigkeit.

3.

Zu den Verfahrenskosten

Für den Antrag nach § 169 Abs. 2 Satz 6 GWB fallen für den Rechtsanwalt folgende Gebühren und Verfahrenskosten an:

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Rechtsanwaltsgebühren nach Vorbemerkung 3.2 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 3100 und 3104 VV RVG analog: 1,3-Verfahrensgebühr und 1,2-Terminsgebühr

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Verfahrenskosten für das Gericht analog 1630 KV GKG: 3,0 Gebühren. Teilweise werden die Kosten des vorläufigen Verfahrens auch als Kosten der Hauptsache behandelt.