1. | Zur Vollmacht Bei Bietergemeinschaften sollte sich der Rechtsanwalt eine Vollmacht von sämtlichen Mitgliedern geben lassen, falls nicht der Geschäftsführer/Federführer von den übrigen Mitgliedern ausdrücklich bevollmächtigt ist, eine sofortige Beschwerde einzuleiten. |
2. | Zu den Anträgen unter Nr. II. und III. Die Anträge unter Nr. II. und III. sollten zur Vermeidung eines Kostenrisikos nur gestellt werden, wenn sicher ist, dass der Auftrag nur an die Beschwerdeführerin erteilt werden darf. In der Regel sind die Wertungsstufen der §§ Der Beschwerdegegner hat die Prüfung und Wertung der Angebote entsprechend der Auffassung des Beschwerdegerichts erneut durchzuführen. |
3. | Zu dem Antrag unter IV. |
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