Erläuterungen zum Schriftsatzmuster

Zuständiges Gericht

An den Gerichtsstand der Zweigniederlassung denken

Im vorliegenden Fall wurde auf den Gerichtsstand der Zweigniederlassung rekurriert, welcher zu einer sachnäheren Gerichtszuständigkeit führen kann in räumlicher und fachlicher Hinsicht, § 21 Abs. 1 ZPO.

Die neue Freiheit: Honorarvereinbarungen nach der HOAI 2021

HOAI 2021: Freiheit hinsichtlich Höhe und hinsichtlich Art der Berechnung und Ermittlung des Honorars

Die wesentliche Änderung der HOAI 2021 besteht darin, dass die Parteien hinsichtlich Höhe des Honorars und Art der Berechnung des Honorars völlig frei sind, was auch in § 7 Abs. 1 der neuen HOAI sowie in allen Bestimmungen, in denen gesagt wird, dass diese Regelung nur noch der Honorarorientierung dient, eindeutig zum Ausdruck kommt.

Dieser Freiheit dient auch die Erleichterung des Abschlusses von Honorarvereinbarungen dadurch, dass Textform genügt und das Erfordernis "bei Auftragserteilung" wegfällt.

Dies ermöglicht den Parteien, nicht nur den Inhalt der geschuldeten Leistung, sondern auch deren Vergütung gründlich zu durchdenken und passgenaue Lösungen zu finden.

Nicht immer ist eine Honorarermittlung gem. §§ 4 mit 6 HOAI interessengerecht, auch wenn es sich um Grundleistungen handelt