Zu den auch hier auftretenden allgemeinen Problemen der Zulässigkeit, der Sachverhaltsdarstellung zum Streitgegenstand und des substantiierten Beweisvortrags nebst Beweisfragen ist auf die Ausführungen in Teil 3/3.3.1 bis einschließlich Teil 3/3.3.7 zu verweisen.
Nachdem auch alle sonstigen nicht klagespezifischen und daher hier nicht erneut zu erörternden, allgemeinen Abrechnungsprobleme auftreten können, ist insoweit auf die jeweiligen Ausführungen bei dem Klagemuster (Teil 3/3.2) sowie auf die einschlägige Kommentar- und Fachliteratur zu verweisen.
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