Übersicht

Tatbestandsvoraussetzungen

Die Vergütungsklage setzt tatbestandlich gem. §§ 1 Abs. 4 Satz 1, 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B zum Anspruchsgrund Folgendes voraus:

Forderung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung

durch den Auftraggeber und

Ankündigung des Anspruchs gegenüber dem Auftraggeber

vor Beginn der Leistungsausführung.

Bei Vorliegen dieser Anspruchsvoraussetzungen ist die Rechtsfolge gem. § 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B darauf gerichtet, dass sich die

Zusatzvergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und

den besonderen Kosten der geforderten Leistung bestimmt, wobei

diese Vergütung möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren ist.

Vertragserforderlichkeit der Zusatzleistung

Gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 VOB/B sind diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann zu beachten, wenn es sich um zusätzliche Leistungen handelt, welche zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden und soweit der Betrieb des Auftragnehmers auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer gem. § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B nur mit seiner Zustimmung übertragen werden und unterfallen daher nicht dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 6 VOB/B.

AGB-Recht