Die Vergütungsklage setzt tatbestandlich gem. §§
Forderung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung |
durch den Auftraggeber und |
Ankündigung des Anspruchs gegenüber dem Auftraggeber |
vor Beginn der Leistungsausführung. |
Bei Vorliegen dieser Anspruchsvoraussetzungen ist die Rechtsfolge gem. §
Zusatzvergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und |
den besonderen Kosten der geforderten Leistung bestimmt, wobei |
diese Vergütung möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren ist. |
Gemäß §
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