OLG Nürnberg vom 08.11.1950
2 W 416/50
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
NJW 1951, 155

OLG Nürnberg - 08.11.1950 (2 W 416/50) - DRsp Nr. 1996/17713

OLG Nürnberg, vom 08.11.1950 - Aktenzeichen 2 W 416/50

DRsp Nr. 1996/17713

Steht ein Bauwerk auf zwei Grundstücken, von denen nur das eine dem Besteller gehört, so kann der Unternehmer, wenn die Vergütung für die Errichtung des Bauwerks einheitlich berechnet ist, die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Grundstück des Bestellers in Höhe seiner ganzen Forderung, nicht nur in Höhe eines dem Wert des betreffenden Gebäudeteiles entsprechenden Teilbetrages verlangen.

Normenkette:

BGB § 648 ;

Hinweise:

Bei mehreren Grundstücken mehrerer Gesamtschuldner kann eine Vormerkung ohne Verteilung des Betrages zur Gesamthaft eingetragen werden (OLG Frankfurt/M., ZfBR 1995, 206).

Fundstellen
NJW 1951, 155