BGH - Urteil vom 25.02.1953 (II ZR 172/52)
Die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen einer anderen Fachrichtung kann sich im Laufe der Begutachtung herausstellen. In diesen Fällen ist die Beauftragung eines weiteren Sachverständigen geboten (vgl. BGH, [...]