OLG Bamberg - 18.11.1954 (2 U 83/53) - DRsp Nr. 1998/2536
OLG Bamberg, vom 18.11.1954 - Aktenzeichen 2 U 83/53
DRsp Nr. 1998/2536
Aufmaß und Abrechnung - nach Bauwerkserrichtung durch Architekt und Bauunternehmer gemeinsam vorgenommen - gelten gemäß § 782BGB als Schuldanerkenntnis »aufgrund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs«. Der Architekt ist als Bauleiter bevollmächtigt, einen derartigen Vergleich abzuschließen.