BVerwG - Urteil vom 13.11.1962 (VII C 196.60) - DRsp Nr. 1996/24940
BVerwG, Urteil vom 13.11.1962 - Aktenzeichen VII C 196.60
DRsp Nr. 1996/24940
»1. § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen gilt als Bundesrecht fort (Abweichung vom Beschluß vom 8. Januar 1959 - BVerwG VII B 63.58 -).2. Die Grundsteuermehrbelastung im Sinne des § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen ist ein Teil der Grundsteuer.3. Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermeßbetrag ist für die Berechnung auch der Grundsteuermehrbelastung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn sich aus § 92 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine Grundsteuervergünstigung ergibt.«